Gesetzliche Grundlagen
Alle Hochschulen sind gesetzlich verpflichtet Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte zu wählen bzw. zu bestellen.
Die Rechte und Pflichten sind in folgenden Gesetzen festgelegt:
- Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) ab 1.1.2023
Rechtsgrundlagen für Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst (ehemals Frauenbeauftragte)
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Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG)
Rechtsgrundlagen für das Amt der Frauenbeauftragten - Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGIG)
Rechtsgrundlagen für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten
Weiterführende Rechtsgrundlagen und Informationen:
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Leitfaden für Hochschulen zum Mutterschutz im Studium
(Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ))
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Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)