FAQs

Hier finden Sie Antworten und häufig gestellte Fragen.

Wie lange vorher kann die Bewerbung eingereicht werden?

Die Stipendien werden einmal jährlich vergeben. Bewerbungsschluss ist immer am 1. Februar eines Jahres. Damit die Unterlagen bei der Entscheidung auch aktuell sind, sollten Sie Bewerbungen frühestens ab 1. November des Vorjahres einreichen.


Die Zulassung zur Promotion ist beantragt, aber noch nicht entschieden – kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, eine Bewerbung ist auch ohne die Zulassung möglich und wir können Sie im laufenden Verfahren bei der Auswahl berücksichtigen. Allerdings muss der Antrag auf Zulassung gestellt sein und vorliegen. Eine Förderung ist aber vom Vorliegen der Zulassung abhängig. D.h., sollten Sie im Auswahlverfahren als förderungswürdig eingestuft werden, erhalten Sie eine Zusage unter Vorbehalt. Die tatsächliche finanzielle Förderung setzt dann erst ab dem Monat nach der offiziellen Zulassung ein.


Ist ein früherer/späterer Start der Förderung als 1. April möglich?

Ein früherer Start als 1. April ist aufgrund des Auswahlprozesses leider nicht möglich. Ein späterer Start ist nach Rücksprache möglich und sollte auch so in der Bewerbung kommuniziert werden. Auswirkungen auf die Auswahl hat dies nicht. Aufgrund der Mittelzuweisung durch das Ministerium wird allerdings nur bis 31.3. eines Jahres bewilligt. Im Anschluss muss (unabhängig von der bereits abgelaufenen Förderdauer) ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Die Förderhöchstdauer kann in jedem Fall ausgeschöpft werden, auch wenn dies z.B. bedeutet, dass ein Verlängerungsantrag für nur einen Monat gestellt wird, weil die Förderung im Mai begann.


Was soll das Gutachten enthalten?

Die genaue Ausgestaltung ist der Doktormutter/dem Doktorvater überlassen. Es sollte zum einen etwas über Ihre Person enthalten und zum anderen etwas über das Projekt. Als Anregung, kann auf die erstellten Hinweise zur Gutachtenerstellung zurückgegriffen werden.


Ich promoviere kooperativ, von wem sollte das Gutachten kommen?

Wir erwarten in jedem Fall ein Gutachten der Doktormutter/des Doktorvaters von Seiten der Universität, da von den Universitäten am Ende auch der Titel vergeben wird. Gerne kann aber auch noch weiteres Gutachten von der betreuenden Person an der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) eingereicht werden oder das Gutachten der Universität unterstützt werden.


Was bedeutet überdurchschnittlicher Hochschulabschluss?

Es gibt keinen festen Notenschnitt, den wir voraussetzen. Es zählt auch der Gesamteindruck der bisherigen akademischen Leistungen.


Ich habe noch keine Publikationen – kann ich mich trotzdem bewerben?

Fehlende Publikationen sind kein Ausschlusskriterium im Verfahren, werden bei der Gesamtbewertung aber berücksichtigt. Beim Promotionsstipendium für HAW-Absolventinnen spielt das Kriterium keine große Rolle.


Ich habe noch keine Lehrerfahrung – kann ich mich trotzdem bewerben?

Fehlende Lehrerfahrungen sind kein Ausschlusskriterium im Verfahren, werden bei der Gesamtbewertung aber berücksichtigt. Beim Promotionsstipendium für HAW-Absolventinnen spielt das Kriterium eine nachgeordnete Rolle.


Wie viele Stipendien werden vergeben? Wie gut sind meine Chancen?

Die Anzahl der zu vergebenen Stipendien hängt von mehreren Faktoren ab und kann nicht pauschal angegeben werden. Zum einen spielt die Höhe der vom Ministerium bereitgestellten Mittel eine Rolle. Zum anderen die gestellten Verlängerungsanträge. Einen Einfluss hat außerdem die Zusammensetzung der Kohorte, da es für die unterschiedlichen Stipendien keine unterschiedlichen Budgets gibt und alle Bewerberinnen untereinander in Konkurrenz stehen. In den letzten fünf Jahren wurden pro Förderungszeitraum etwa 25 Frauen gefördert. Von den neuen Bewerberinnen wurden durchschnittlich etwa 50 % in die Förderung aufgenommen.


Was ist mit „Leistungsbericht“ nach einem Semester gemeint?

Der Leistungsbericht ist eine kurze Darstellung über die geleistete Arbeit eines Semesters. Es soll dabei weniger eine vertiefte fachliche Darstellung sein, sondern mehr die Fort- (und vielleicht auch Rück-) schritte der letzten Monate dokumentieren, um damit das Fortschreiten des Promotionsverfahrens nachvollziehbar zu machen. Der letzte Leistungsbericht entfällt und wird durch den Abschlussbericht ersetzt. Bei Verlängerung wird der Leistungsbericht zusammen mit dem Antrag auf Verlängerung gestellt.


Wie sieht das Verfahren bei Verlängerungsanträgen aus?

Anträge auf Verlängerung sind schriftlich, ebenfalls mit Frist 1. Februar eines Jahres einzureichen. Verlängerungsanträge müssen keine besondere Form erfüllen. Sie enthalten zum einen den Leistungsbericht zum vorherigen Semester/Jahr und geben einen Ausblick auf die weitere beantragte Förderungszeit. Nähere Informationen erhalten die geförderten Stipendiatinnen rechtzeitig vor Antragstellung. Über Verlängerungsanträge wird in der Regel ausschließlich anhand der schriftlichen Unterlagen entschieden.


Wie genau sehen die „Netzwerktreffen“ aus?

Von der Koordinierungsstelle der LaKoF Bayern/HAW werden meist dreimal pro Jahr ganztägige Netzwerktreffen der Stipendiatinnen an der OTH Regensburg organisiert. Diese regelmäßigen Treffen, zu denen auch immer die Ehemaligen mit eingeladen sind, dienen der ideellen Förderung und bieten den Teilnehmerinnen ein lebendiges Forum für einen gegenseitigen und persönlichen Austausch. Anders als in Doktorandenkolloquien oder ähnlichen Formaten, steht dabei aber nicht der fachliche Austausch an erster Stelle, sondern die gegenseitige Motivation und der persönliche Kontakt, mit Frauen in ähnlichen Situationen und mit ähnlichen Zielen. Die genauen Themen werden regelmäßig mit den Teilnehmerinnen abgestimmt und so auch aktuelle Wünsche aufgegriffen. In der Vergangenheit gab es z.B. Veranstaltungen zu „Ablauf von Berufungsverfahren“, „Schreibblockaden und Motivation“, „Stimm-Coaching“, „Neue Lehrmethoden“.


Weitere Informationen

Veronika Rösch M.A.
Tel: 0941/943-9258
lakof-stipendien@oth-regensburg.de
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