Hochschulpolitik
Aktuelles zum Hochschulrecht
Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)
Stellungnahme der LaKof Bayern zum Entwurf des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (20.06.2022)
Gemeinsame Presseerklärung der Statusgruppen an bayerischen Hochschulen und Universitäten
Bausteine der LaKoF für das neue Hochschulgesetz
Positionspapier der LaKoF zur Reform des Bayerischen Hochschulgesetzes
Kernforderungen des Positionspapiers
- Gleichstellung als Querschnittsaufgabe der Hochschule
- Gleichstellung als zentrale Aufgabe der Hochschulleitung
- Gleichstellung als übergeordnetes Ziel und Leitprinzip in der Organisationsstruktur der Hochschulen
- Paritätische Besetzung der Hochschulleitung
- Frauenbeauftragte gesetzliches Mitglied der Hochschulleitung
- Geschlechtergerechte Gremienbesetzung: ihrem Anteil in der Hochschule entsprechende Mitwirkung von Wissenschaftlerinnen in Entscheidungsgremien
- Transparente, formalisierte Rekrutierungsprozesse
- Verbindliche, ambitionierte fachbezogene Zielzahlen zur Erhöhung des Frauenanteils an Professuren
- Kulturwandel: Schulungen zum Aufdecken des unbewussten gender bias und zum Abbau von Verzerrungen in der Leistungsbewertung von Personen
- Starke Anreize für Gleichstellung für die gesamte Hochschule über Zielvereinbarungen und LOM
- Gewährleistung von professionellen Antidiskriminierungsstrukturen
- Förderung der Vereinbarkeit / Work-life-Balance
Wahlprüfsteine
Wahlprüfsteine für die Legislaturperiode 2023 bis 2028
Mit ihren Wahlprüfsteinen zum Thema Gleichstellungsarbeit im Hochschulbereich, die als Forderungen formuliert werden, wendet sich die LaKoF Bayern vor Wahlen oder anstehenden politischen Entscheidungen an die (landes-)politischen Parteien.
Chancengerechtigkeit und Teilhabe von Frauen in der Wissenschaft stärken
Forderung 1: Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst als Teil der Hochschul- bzw. Universitätsleitung
Die Autonomie der Hochschulen führte zu einer Konzentration der Entscheidungsgewalt in der Hochschulleitung. Die LaKoF fordert daher erneut die gesetzlich verankerte verpflichtende Mitgliedschaft der Frauenbeauftragten mit Stimmrecht in der Hochschul- bzw. Universitätsleitung.
Antworten der Parteien:
Bündnis 90/DIE GRÜNEN | Wir GRÜNE fordern bereits seit Langem ein Stimmrecht der Frauenbeauftragten in den Hochschulleitungen. Im Entwurf für ein Hochschulfreiheitsgesetz unserer grünen Landtagsfraktion von 2021 haben wir für die Frauenbeauftragten einen Sitz mit Stimmrecht sowohl in der Hochschulleitung als auch im Hochschulrat vorgesehen. |
CSU | Der Gesetzgeber hat sich nach intensiven Diskussionen zum Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) bewusst dagegen entschieden, eine gesetzliche Pflichtverankerung in der Hochschulleitung aufzunehmen. Die Möglichkeit ist als „Kann-Regelung“ in das BayHIG aufgenommen worden. Das herausgestellte Ziel der Hochschulreform war es, Freiheit, Flexibilität und Schlagkräftigkeit der Hochschulen zu vermehren. Den Hochschulleitungen steht es frei, die Verankerung hochschulindividuell zu regeln. |
FDP | Wir setzen uns dafür ein, dass die/der Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule als ordentliches Mitglied der Hochschulleitung angehört und ihr/ihm die gleichen Rechte und Pflichten wie den ordentlichen Mitgliedern dieses Gremiums eingeräumt bzw. auferlegt werden. |
Freie Wähler | Als FREIE WÄHLER befürworten wir die Förderung der Gleichstellung von Frauen in der Hochschul- bzw. Universitätsleitung, um sicherzustellen, dass ihre Interessen und Perspektiven angemessen berücksichtigt werden. Die sichtbare Rolle einer Frauenbeauftragten in der Hochschulleitung kann insbesondere als Vorbild für andere Frauen dienen und sie ermutigen, sich für Führungspositionen in der Wissenschaft einzusetzen. Unser Ziel ist es, die Mitgliedschaft der Frauenbeauftragten in der Hochschulleitung in einen breiteren Rahmen der hochschulpolitischen Gleichstellungspolitik und Frauenförderung einzubetten, um sicherzustellen, dass Geschlechtergerechtigkeit als grundlegendes Prinzip in allen Ebenen der Hochschule verankert ist. Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) ist nicht weniger als der Nukleus unserer FREIE WÄHLER-Hochschulpolitik: Es sorgt für mehr Agilität bei gleichzeitiger Sicherung bewährter verfassungskonformer Strukturen, fördert Exzellenz, treibt die Gleichstellung auf allen Ebenen voran und stärkt die Studierendenbeteiligung. Das macht das BayHIG zum modernsten Hochschulgesetz in Deutschland. Außerdem haben wir uns dafür eingesetzt, dass sich die Hochschulleitungen zu mindestens 40 Prozent aus Frauen zusammensetzen. |
SPD | Zustimmung. Wir als BayernSPD setzen uns für eine gesetzlich verankerte Mitgliedschaft der Frauenbeauftragten in der Hochschulleitung ein. Die Stärkung der Frauenbeauftragten muss auch in ihrer Verantwortung innerhalb der Hochschulleitung manifestiert werden. Obwohl Frauen mittlerweile die Hälfte der Studierenden an den bayerischen Hochschulen ausmachen, sind sie in Forschung und Lehre noch immer deutlich unterrepräsentiert. Bayern liegt bei der Gleichstellung an Hochschulen immer noch weit abgeschlagen im unteren Mittelfeld. Im Wintersemester 2022/2023 lag der Frauenanteil an den Hochschulen in Bayern bei 49,4 Prozent, noch immer sind nur 24 Prozent der Professuren weiblich besetzt. |
Forderung 2: Mittel zur Finanzierung von Vertretungen für Zeiten von Beschäftigungsverboten und Mutterschutz
Um zu vermeiden, dass Frauen bei Stellenbesetzungen Nachteile entstehen oder wegen falsch verstandener Loyalität den Kinderwunsch dem Interesse der Einrichtung unterordnen (widerspricht Art. 3 GG), fordern wir ausreichend Mittel für eine regelmäßige Vertretungsfinanzierung bei Mutterschutz/Beschäftigungsverboten.
Antworten der Parteien:
Bündnis 90/DIE GRÜNEN | Diese Forderung der LaKoF unterstützen wir GRÜNE nachdrücklich. Gerade im akademischen Betrieb wollen wir das Thema Familienfreundlichkeit noch deutlich ausbauen. Dazu gehört auch die Ausfinanzierung von Stellenvertretungen in den genannten Fällen. |
CSU | Um Vertretungen in Fällen von Mutterschutz, Eltern- oder Familienzeit zu finanzieren, sind den Hochschulen durch die Rahmenvereinbarungen und Hochschulverträge ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt worden. Die Notwendigkeit spezifische gesetzliche Regelungen zu erlassen, halten wir für nicht förderlich. Die Entscheidung, ob eine Stelle nur vertreten oder doch neu besetzt werden muss, sollte im Einzelfall getroffen werden, auch in Abhängigkeit der Auszeit der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters. Die Erfahrung zeigt, dass die Hochschulleitungen in der Regel am besten in der Lage sind, entsprechende Entscheidungen zu treffen. |
FDP | Wir plädieren für ausreichend Mittel im Hinblick auf eine Vertretungsfinanzierung bei Mutterschutz/Beschäftigungsverbot. Um der Lebenswirklichkeit der Gesellschaft und den veränderten Arbeitszeitprämissen gerecht zu werden, bedarf es zudem zeitgemäßer Formen von Karriereoptionen und wirksamen Unterstützungsangeboten. |
Freie Wähler |
Die Bereitstellung einer Vertretungsfinanzierung reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen ihre Karriere unterbrechen müssen, um Familienverpflichtungen wahrzunehmen. Dies trägt dazu bei, den Fortschritt von Frauen in der Wissenschaft und in Führungspositionen zu unterstützen und fördert die Chancengleichheit in der akademischen Welt. Aus unserer Sicht ist die Vertretungsfinanzierung jedoch nur eine von mehreren Maßnahmen, die zur Förderung der Gleichstellung und Chancengleichheit in Hochschulen ergriffen werden könnte. Eine umfassende Gleichstellungspolitik sollte auch andere Aspekte wie zum Beispiel flexible Arbeitszeiten, Kinderbetreuungsangebote oder die Förderung von Frauen in Führungspositionen umfassen. Nur durch ein vielfältiges Bündel von Maßnahmen kann eine nachhaltige Veränderung hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft erreicht werden. |
SPD | Zustimmung. Die ungeklärte Situation, dass schwangerschaftsbedingte Ausfälle zu Problemen im Arbeits- und Forschungsumfeld führen, muss gelöst werden. Hochschulen brauchen Unterstützung, um Fehlzeiten, die durch Mutterschutz und Beschäftigungsverbote entstehen, finanziell auszugleichen. Die derzeitige Situation führt dazu, dass Kolleg:innen eine zusätzliche Last tragen müssen und Schwangerschaft als Nachteil bei der Besetzung von Stellen gesehen werden kann. |
Forderung 3: Umsetzung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrags im wissenschaftsstützenden Bereich
Für die Umsetzung des gesetzl. Gleichstellungsauftrags im wissenschaftsstützenden Bereich an Universitäten/Hochschulen fordern wir die Novellierung des BayGlG, die u.a. enthält: Freistellung sowie sachliche/personelle Mindestausstattung der Gleichstellungsbeauftragten; Genderschulungen für alle Führungskräfte.
Antworten der Parteien:
Bündnis 90/DIE GRÜNEN | Unsere grüne Landtagsfraktion hat schon im Jahr 2015 das Chancengleichheitsgesetz in den Landtag eingebracht, der Gesetzentwurf wurde aber abgelehnt. In dieser Wahlperiode konnten wir eine Anhörung zur Novellierung des BayGlG durchsetzen. Das Ergebnis: die Staatsregierung verschleppt den Gesetzgebungsprozess. Auch die grüne Initiative zur Beschleunigung des Gesetzgebungsprozesses wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Wir wollen: Geltung des BayGlG auch für öffentliche Unternehmen; geteilte Führung & Teilzeitarbeit; Fortbildung für Führungspersonal & Personalverantwortliche; Sanktionen bei fehlenden Gleichstellungsbeauftragten (GB); Verlängerung der Amtsdauer von GB; Vollzeit-GB; Fortbildung für GB; Personalakteneinsicht & Teilnahme an Entscheidungen; Klagerecht für GB; verpflichtende Gleichstellungskonzepte samt regelmäßiger Überprüfung; differenzierte Dienstbeurteilung. Nach der Wahl werden wir das Thema erneut angehen. |
CSU | Gleichstellung kann nur im Miteinander gelingen. Das BayGIG hat dazu beigetragen, dass der Frauenanteil seit Inkrafttreten des Gesetzes in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Bayern sowie den bayerischen Kommunen deutlich gestiegen ist: Ein positives Zeichen für die Gleichstellung und Chancengerechtigkeit. Besonders erfreulich ist aber auch, dass der Anteil von Frauen in Führungspositionen ebenfalls angestiegen ist. Diese positive Entwicklung ist in den letzten fünf Jahren in allen Verwaltungsbereichen zu beobachten. Dieser Weg muss konsequent weiterverfolgt werden. Gleichwohl hat eine Expertenanhörung im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag aufgezeigt, dass ein partieller Anpassungsbedarf besteht. Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag hat einen Antrag gestellt, das Bayerische Gleichstellungsgesetz dahingehend zu überarbeiten. |
FDP | Um die Anstrengungen zur Realisierung der Chancengleichheit in Forschung, Lehre und Verwaltung zu intensivieren, müssen die Arbeitsbedingungen für die/den Gleichstellungsbeauftragte/n verbessert werden. Dazu zählt eine angemessene Freistellung sowie eine sachliche/personelle Mindestausstattung der Gleichstellungsbeauftragten. Genderschulungen für alle Führungskräfte helfen den Gleichstellungsauftrag besser nachkommen zu können. |
Freie Wähler | Seit Inkrafttreten des BayGlG am 24. Mai 1996 konnte die Gleichstellung und Chancengerechtigkeit in der Verwaltung des Freistaates und in den bayerischen Kommunen maßgeblich vorangebracht werden. Der Freistaat befindet sich auf einem guten Weg, der – auch mit Blick auf die Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes in Bayern – in Zukunft konsequent weiterverfolgt werden muss. Gleichwohl haben wir uns als FREIE WÄHLER dafür eingesetzt, dass das BayGlG umfassend und gründlich auf notwendige Anpassungen an aktuelle Gegebenheiten überprüft und – wo erforderlich – sobald als möglich modifiziert wird. Im Zuge dessen gilt es, vor allem auch die inhaltliche Ausgestaltung von Gleichstellungskonzepten sowie die Stellung und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sowie Sanktionsmöglichkeiten im BayGlG in den Blick zu nehmen. Damit das Gesetz seine Wirkung entfaltet, sind eine partizipative Kommunikation und Mitwirkung sowie ein entsprechendes Problembewusstsein für die Novellierung notwendig. Dazu müssen insbesondere auch die Kommunen systematisch und aktiv in den Novellierungsprozess eingebunden werden. |
SPD | Zustimmung. Die SPD-Landtagsfraktion hat in den letzten Jahren bereits zwei Gesetzentwürfe für das Bayerische Gleichstellungsgesetz eingereicht. Das Bayerische Gleichstellungsgesetz von 1996 ist in vielen Belangen defizitär und muss dringend erneuert werden. Als Gestalter der Lebensverhältnisse, aber auch als Arbeitgeber muss sich der Freistaat Bayern am Leitbild seiner eigenen Verfassung orientieren und sich daran messen lassen. Fast 27 Jahre nach Inkrafttreten des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes ist es in Bayern jedoch immer noch nicht gelungen, den öffentlichen Dienst zu einem deutlichen Vorreiter in Sachen Gleichstellung zu machen. Die SPD setzt sich für verbesserte personelle und sachliche Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten und ein verbessertes Klagerecht ein. Ebenfalls setzen wir uns dafür ein, dass bei allen Entscheidungen die Folgen auch für Frauen mitgedacht werden. Entsprechende Fortbildungen für alle Verantwortlichen gehören zu einer Gesamtstrategie für die Gleichstellung von Frauen. |
Integration der Geschlechterperspektive in der Forschung
Forderung 4: Diskriminierung durch Künstliche Intelligenz
Um bei der Erforschung von KI u.ä. (u.a. im Rahmen der High Tech Agenda) sicherzustellen, dass deren Effekte auf alle Geschlechter, deren Gleichstellung sowie diversitätsbezogene Aspekte berücksichtigt werden, fordern wir die Einrichtung von Forschungsverbünden und Professuren an der Schnittstelle zwischen KI und Gender & Diversity.
Antworten der Parteien:
Bündnis 90/DIE GRÜNEN |
Die Variable Geschlecht stellt in vielen wissenschaftlichen Bereichen immer noch ein großes Forschungsdesiderat dar. Gerade der Einsatz von KI und neuronalen Netzwerken muss hier genau betrachtet werden, da gesellschaftliche Vorurteile und Diskriminierungsformen hier auch in die Lernprozesse einfließen können. Im Gegensatz zu anderen Parteien stehen wir für die Wissenschaftsfreiheit ein und wollen Forscher*innen in dem Bereich weiter unterstützen. |
CSU |
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. |
FDP |
Hochschulen als Orte der geistigen Freiheit sollten es als selbstverständlich erachten, als elementare Bildungsinstitution des Landes mit gutem Beispiel voranzugehen und hierdurch eine Vorbildfunktion bei der Gleichstellung einzunehmen. Dazu zählt auch, sicherzustellen, dass die Effekte bei der Erforschung von KI auf alle Geschlechter, deren Gleichstellung sowie diversitätsbezogene Aspekte berücksichtigt werden. Bei der Einrichtung von Forschungsverbünden und Professuren sind diese Aspekte zu berücksichtigen. |
Freie Wähler |
Durch die Einrichtung von Forschungsverbünden und Professuren, die speziell auf die Verbindung von KI und Gender Diversity ausgerichtet sind, kann die Sensibilisierung für die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von KI-Forschung gestärkt werden. Dadurch könnten gezielte Lösungen entwickelt werden, um mögliche Ungleichheiten zu minimieren und inklusive Technologien zu fördern. Es könnte zudem sichergestellt werden, dass die Technologie tatsächlich den Bedürfnissen und Anforderungen aller Nutzerinnen und Nutzer gerecht wird. |
SPD |
Zustimmung. Mangelnde Vielfalt bei Daten, Programmierteams oder Ansätzen führt zu verzerrten KI-Werkzeugen, die diskriminierende Ergebnisse erzeugen. Wenn Daten für KI-Anwendungen unsachgemäß ausgewählt oder nicht angemessen bereinigt werden, können bereits vorhandene geschlechtsbezogene Vorurteile verstärkt werden. |
Forderung 5: Geschlechterreflexive Forschung fördern
Durch die Integration von Geschlechteraspekten in Forschungsfragen und -design stellen Drittmittelgeber sicher, dass die Ergebnisse allen Geschlechtern zugutekommen. Wir fordern, dass alle bayerischen Forschungsförderprogramme diese Qualitätskriterien bei der Vergabe von Landesmitteln berücksichtigen.
Antworten der Parteien:
Bündnis 90/DIE GRÜNEN | Wir werden dafür sorgen, dass der Freistaat Bayern bei der Vergabe von Dritt- und Projektmitteln Geschlechter- und Gleichstellungsfragen in die Vergabekriterien integriert. Große öffentliche Fördergeber wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft tun das bereits seit Längerem. |
CSU | siehe Frage 4. |
FDP | Die bayerischen Forschungsförderprogramme sollten idealerweise auch diese Qualitätskriterien bei der Vergabe von Landesmitteln berücksichtigen. Oberster Primat ist und bleibt allerdings die Freiheit der Forschung. |
Freie Wähler | Grundsätzlich ist es sinnvoll und wichtig, dass Forschungsförderprogramme Qualitätskriterien berücksichtigen, die die Integration von Geschlechteraspekten in Forschungsfragen fördern, so dass die Forschungsergebnisse geschlechtergerecht sind und zur Chancengleichheit beitragen. Im Hinblick auf die Verhandlungen zum BayHIG haben wir uns stets für eine angemessene Förderung aller Statusgruppen stark gemacht. Zum einen wird durch die Berücksichtigung von Geschlechteraspekten die Relevanz der Forschungsergebnisse verbessert sowie die gesamte Forschungsqualität gesteigert und zum anderen wird aufgezeigt, dass Forschungsergebnisse für die gesamte Gesellschaft relevant sind bzw. besser in die Praxis umgesetzt werden können. |
SPD | Zustimmung. Die Checkliste für Antragstellende zur Planung von Forschungsvorhaben der DFG zur Überprüfung der „Relevanz von Geschlecht und Vielfältigkeit in der Forschung“ ist ein vorbildliches Beispiel für die Integration von Geschlechterperspektiven in Forschung und Forschungsförderung. Verbindliche Überprüfungen von Forschungsvorhaben sind eine Möglichkeit, Genderaspekte auch in Forschungsbereichen mit einzubeziehen, wo es in dieser Beziehung bislang noch erheblichen Rückstand gibt. |
Forderungen für die Legislaturperiode 2018 – 2023
Chancengerechtigkeit in Wissenschaft, Forschung und Lehre
1. Frauenanteil bei Professuren und in Führungspositionen in der Wissenschaft
Im Länderranking der GWK 2017 zu Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung nimmt Bayern mit 18,7% Professorinnenanteil im bundesweiten Vergleich den letzten Rangplatz ein. Zur tatsächlichen Steigerung des Professorinnenanteils fordert die LaKoF daher: Die Einführung verbindlicher und deutlich ambitionierter Zielzahlen nach dem Kaskadenmodell oder anderer geeigneter Bezugsgrößen in den anstehenden Zielvereinbarungen, die mit Mitteln hinterlegt sind und deren Erreichen oder Nichterreichen nach vorher festgelegten Messgrößen festgestellt werden kann, so dass dementsprechend auch finanzielle Konsequenzen folgen.
a) Die Einführung verbindlicher und deutlich ambitionierter Zielzahlen nach dem Kaskadenmodell oder anderer geeigneter Bezugsgrößen in den anstehenden Zielvereinbarungen, die mit Mitteln hinterlegt sind und deren Erreichen oder Nichterreichen nach vorher festgelegten Messgrößen festgestellt werden kann, so dass dementsprechend auch finanzielle Konsequenzen folgen.
b) Eine Frauenquote für Leitungspositionen.
c) Einen Rahmenleitfaden für Berufungsverfahren mit Standards zur Wahrung von Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit sowie zur Erhöhung des Professorinnenanteils.
2. Gewichtung des Gleichstellungsauftrags bei Mittelverteilung
Die regulären Haushaltsmittel für die Hochschulen müssen an die Erfüllung des Gleichstellungsauftrages aus Art. 4 BayHSchG gekoppelt sein; daher muss Gleichstellung bei der Leistungs- und belastungsbezogenen Mittelvergabe ein zentraleres Gewicht erhalten als bisher.
3. Förderprogramme zur Chancengerechtigkeit
Gleichstellungsarbeit und innovative Fördermaßnahmen erfordern finanzielle Planungssicherheit und Flexibilität. Die LaKoF fordert eine Erhöhung der Mittel für das „Programm zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre und nationaler MINT-Pakt“. Die bestehenden Maßnahmen müssen in gesicherte „echte“ Programme ohne haushaltsrechtliche Übertragbarkeitsbeschränkungen überführt werden. Stipendien müssen auch eine Absicherung hinsichtlich der Sozialleistungen bieten, um strukturelle Benachteiligung und Hemmnisse zu vermeiden.
4. Professorinnenprogramm des Bundes
Beteiligung des Freistaates mit eigenen Programmmitteln am Professorinnenprogramm des Bundes.
5. Rahmenbedingungen für die Arbeit der Frauenbeauftragten
Die Frauenbeauftragten in Bayern werden im Unterschied zu anderen Bundesländern aus dem hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personal gewählt. Sie übernehmen deshalb Gleichstellungsarbeit neben ihren Aufgaben in Forschung und Lehre. Die Hochschulfrauenbeauftragten benötigen deshalb unbefristet angestelltes Personal, um ihre hochschulgesetzlichen Aufgaben erfüllen und eine kontinuierlich nachhaltige Gleichstellungsförderung unterstützen zu können. Die LaKoF fordert daher, sowohl die finanziellen als auch die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für unbefristetes Personal der Frauenbeauftragten zu schaffen.
6. Autonomie bei Mitsprache und Vetorecht
Die Autonomie der Hochschulen führte zu einer Konzentration der Entscheidungsgewalt in der Hochschulleitung. Die LaKoF fordert daher erneut die gesetzlich verankerte verpflichtende Mitgliedschaft der Frauenbeauftragten in der Hochschulleitung sowie ein Vetorecht der Hochschulfrauenbeauftragten in Berufungsverfahren, das die Überprüfung eines Verfahrens durch das Ministerium zur Folge hat.
7. Zuständigkeit von Vätern und Müttern für Vereinbarkeitsfragen
Die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Karriere mit Partnerschaft, Kind und Familie ist eine Herausforderung für Frauen und Männer. Die LaKoF fordert daher Wissenschaft und Politik dazu auf, die Vereinbarkeitsfrage auch öffentlich konsequent als Verantwortungsbereich von Frauen und Männern zu thematisieren und innovative, flexible und vielseitige Arbeits- und Studienbedingungen zu schaffen, die sich an Familienzeiten orientieren und nicht umgekehrt.
8. Mittel zur Finanzierung von Vertretungen für Zeiten von Beschäftigungsverboten und Mutterschutz
Nach § 1 Abs. 2 AAG erstatten die Krankenkassen dem Arbeitgeber das von ihm nach § 18 Mutterschutzgesetz bei Beschäftigungsverboten und Mutterschutzzeiten gezahlte Arbeitsentgelt. Dennoch ist die aktuelle Situation an Hochschulen so, dass kein Vertretungspersonal in Zeiten von Beschäftigungsverboten und Mutterschutz aus diesen Geldern bezahlt werden kann. Die Problematik der Refinanzierung durch die Krankenkassen nach dem AAG und das damit zusammenhängende Umlageverfahren ist hinlänglich bekannt und viele Male von der LaKoF aufgegriffen und sowohl mit dem Wissenschafts- als auch mit dem Finanzministerium erfolglos diskutiert worden.
Durch schwangerschaftsbedingte Ausfälle kommt es immer wieder zu Problemen im Arbeits- und Forschungsumfeld. Dies führt dazu, dass nicht nur für diejenigen, die die Aufgaben der schwangeren Kollegin übernehmen, eine u. U. kaum zumutbare Arbeitsbelastung entsteht. Auch für die Schwangere entsteht durch die sichtbare Mehrbelastung der TeamkollegInnen und potentielle Benachteiligung durch Vorgesetzte eine frustrierende Situation. Schwangere Mitarbeiterinnen werden daher oft als Schaden für die Einrichtung gesehen. Es ist nicht auszuschließen, dass zum Einen das Geschlecht dadurch bei der Besetzung von Stellen eine Rolle spielt, zum Anderen aus Gründen einer falsch verstandenen Loyalität Frauen möglicherweise einen Kinderwunsch dem Interesse der Einrichtung unterordnen. Dies widerspricht Art. 3 Grundgesetz. Um dies zu vermeiden, fordern wir nachdrücklich ausreichend Mittel für eine regelmäßige Vertretungsfinanzierung bei Mutterschutz und Beschäftigungsverboten.
9. Deputatsreduktion zum Wiedereinstieg für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sechs Monate oder länger in Elternzeit waren
Eine zuverlässige Deputatsreduktion im Umfang von 2 SWS für ein (Väter) bzw. zwei (Mütter) Semester, um leichter wieder in der Forschung anschließen zu können, ist international bereits ein bewährtes Instrument zur Förderung der Vereinbarkeit (vgl. Universities of California: 2 Stunden Reduktion für Väter im Semester nach Geburt, und 4 für Mütter). Hingewiesen sei hier auch auf die aktuelle Empfehlung des DHV eines Elternzeitausgleichsemesters: PM DHV vom 17.5.2018.
10. Umsetzung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrags im Wissenschaft stützenden Bereich
Die Ziele des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGlG, 1996 bzw. 2006) wurden bislang nicht erreicht. Um die Umsetzung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrags im Wissenschaft stützenden Bereich an bayerischen Universitäten und Hochschulen voranzutreiben, fordert die Landeskonferenz eine Novellierung des BayGlG. Diese muss folgende Punkte enthalten: eine Verlängerung des Bestellungszeitraums der Gleichstellungsbeauftragten von drei auf fünf Jahre, eine gesetzlich geregelte Freistellung der Gleichstellungsbeauftragten (z.B. im Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten), eine Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an allen Entscheidungsprozessen und eine Stärkung ihrer Rechtsstellung, eine sachliche und personelle Mindestausstattung sowie Regelungen zur Weiterbildung der Gleichstellungsbeauftragten, Genderschulungen für alle Führungskräfte in den Universitäten und Hochschulen sowie im Ministerium.
Dr. Margit Weber Prof. Dr. Christine Süß-Gebhard
Sprecherin LaKoF Universitäten Sprecherin LaKoF HAW
München/Regensburg, 17.08.2018
Forderungen für die Legislaturperiode 2013 – 2018
Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung
1. Im Länderranking 2012 der GWK nimmt Bayern mit 16% im bundesweiten Vergleich den
vorletzten Rangplatz beim Professorinnenanteil ein. Zur tatsächlichen Steigerung fordert die Landeskonferenz die Einführung von verbindlichen Zielzahlen nach dem Kaskadenmodell und eine Frauenquote für Leitungspositionen.
2. Zielzahlen erfüllen nur dann ihre Aufgaben, wenn ihr Nichterreichen mit Sanktionen verbunden
ist. Die regulären Haushaltsmittel für die Hochschulen müssen an die Erfüllung der Zielzahlen gekoppelt sein, so dass ein Nichterreichen spürbar mit finanziellen Kürzungen verbunden ist. Gleichstellung muss bei der leistungsorientierten Mittelvergabe (LOM) ein zentrales Gewicht erhalten.
3. Gleichstellungsarbeit und innovative Fördermaßnahmen erfordern finanzielle Planungssicherheit und Flexibilität. Die Landeskonferenz fordert eine Erhöhung der Mittel für Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung. Die bestehenden Frauenfördermaßnahmen müssen in gesicherte Programme ohne haushaltsrechtliche Beschränkungen überführt werden. Insbesondere Stipendien müssen auch eine Absicherung hinsichtlich der Sozialleistungen bieten können.
4. Die Frauenbeauftragten in Bayern werden im Unterschied zu anderen Bundesländern aus dem wissenschaftlichen Personal gewählt. Sie übernehmen deshalb Gleichstellungsarbeit neben ihren Aufgaben in Forschung und Lehre. Die Hochschulfrauenbeauftragten benötigen deshalb unbefristet angestelltes Personal. Nur so können sie kontinuierlich nachhaltige und innovative Gleichstellungsförderung gewährleisten und ihre hochschulgesetzlichen Aufgaben, nämlich die Beratung der Hochschulleitung und das Aufdecken diskriminierender Strukturen, erfüllen.
5. Die Autonomie der Hochschulen führte zu einer Konzentration der Entscheidungsgewalt in der Hochschulleitung. Die Landeskonferenz fordert die gesetzlich verankerte verpflichtende Mitgliedschaft der Frauenbeauftragten in der Hochschulleitung sowie ein Vetorecht der Hochschulfrauenbeauftragten in Berufungsverfahren, das die Überprüfung durch das Ministerium zur Folge hat.
6. Die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Karriere ist eine Herausforderung für Frauen und Männer. Die Landeskonferenz fordert daher, die Vereinbarkeitsfrage auch öffentlich konsequent als Verantwortungsbereich von Frauen und Männern zu thematisieren und zu behandeln. Dazu müssen innovative, flexible, vielseitige Arbeitszeit- und Studienmodelle geschaffen werden, die sich an Familienzeiten orientieren und nicht umgekehrt. Nur dies führt zu einem gesellschaftlichen Umdenken im Hinblick auf die gemeinsame Familienverantwortung.
7. Die Arbeits- und Studienzeiten verlangen bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangeboten mit hoher Flexibilität. Daher fordert die Landeskonferenz vom Freistaat die Bereitstellung der benötigten Mittel zur Kinderbetreuung sowie die Modifizierung des BayKiBiG.
Dr. Margit Weber Prof. Dr. Christine Süß-Gebhard
Sprecherin LaKoF Universitäten Sprecherin LaKoF HAW
Forderungen für die Legislaturperiode 2008 – 2013
Gleichstellung an Hochschulen: Fragenkatalog zur Landtagswahl 2008
- Welchen Frauenanteil möchte Ihre Partei bis zum Jahr 2013 bei den Professuren an Hochschulen und in Führungspositionen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Bayern erreichen?
- Welche Ansatzmöglichkeiten sieht ihre Partei um den Frauenanteil bei den Professuren zu erhöhen? Welche Maßnahmen wird Ihre Partei dazu ergreifen?
- Hält Ihre Partei die Repräsentanz von Frauen in den Leitungsorganen und in den Gremien der Hochschulen für ausreichend? Welche Maßnahmen hält Ihre Partei für angemessen um die Repräsentanz zu erhöhen?
- Plant Ihre Partei die Bildungs- und Forschungsausgaben nach dem Kriterium Gender zu budgetieren?
- Wo sieht Ihre Partei Anreiz- bzw. Sanktionsmöglichkeiten, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung an Hochschulen zu verwirklichen? Wo wollen Sie hier ansetzen?
- Welche Rolle misst Ihre Partei dem Kriterium Gleichstellung bei der Zielvereinbarung zwischen Wissenschaftsministerium und Hochschulen bei und welche Vorgaben sollen den Hochschulen gemacht werden?
- Was muss getan werden, damit die bayerischen Hochschulen frauen- und gleichstellungsfreundlicher werden?
- Wie soll die Gleichstellungsförderung an Hochschulen zukünftig finanziell gesichert werden? Ist daran gedacht nach dem Ende des Bund-Länder-Programms HWP ein eigenes mehrjähriges Programm für Bayern aufzulegen und mit welchen Mitteln soll es jährlich ausgestattet sein?
- Wie beurteilt Ihre Partei die tatsächliche Stellung und Einflussmöglichkeit der Frauenbeauftragten innerhalb der Hochschule? Welchen Änderungsbedarf erkennt sie auf Seiten der Politik und wo will sie eingreifen?
- Hält Ihre Partei die Ausstattung der Hochschulfrauenbeauftragten für angemessen und wo wird Handlungsbedarf gesehen?
- Wie schätzt Ihre Partei die Situation der Gender Studies an bayerischen Hochschulen ein und welchen Handlungsbedarf sieht sie? Was will sie davon umsetzten?
- Welche Maßnahmen will Ihre Partei ergreifen, um die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere zu verbessern? Welche Aufgabe kommt dem Freistaat in der Frage der Schaffung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten an Hochschulen zu?
- Wie will Ihre Partei eine Entlastung von studierenden Eltern erreichen
Dr. Margit Weber
Sprecherin LaKoF Universitäten