Berufungsverfahren

Ziel eines Berufungsverfahrens ist es, die beste Bewerberin oder den besten Bewerber auszuwählen! Berufungsentscheidungen haben somit nachhaltigen Einfluss auf die Qualität der Lehre und Forschung an einer Hochschule. Findet in diesem Auswahlprozess Benachteiligung statt, widerspricht das nicht nur dem Grundsatz der Chancengleichheit, sondern verhindert auch die angestrebte „Bestenauswahl“.

Best practice Beispiele an bayerischen Hochschulen